Beschlüsse
Beschluss der 90. GMK 21.06.2017 – 22.06.2017
TOP 6.1: Patientenorientierte, gesundheitliche Versorgung älterer Menschen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bekräftigen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder den im Hintergrundbericht (Anlage) dargestellten Handlungsbedarf bei der gesundheitlichen Versorgung älterer und hochaltriger multimorbid erkrankter Menschen und sehen insbesondere folgende Handlungsfelder:
a. Stärkere Ausrichtung der gesundheitlichen Versorgung an den speziellen Bedarfen von älteren und hochaltrigen multimorbid erkrankten Menschen einschließlich Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung.
b. Entwicklung von Leitlinien als Handlungsrahmen für eine stärker evidenzba-sierte Versorgung von älteren und hochaltrigen multimorbid erkrankten Men-schen.
c. Flächendeckende Umsetzung von Modellvorhaben, die die gesundheitliche Versorgung von älteren und hochaltrigen multimorbid erkrankten Menschen umfassend und auf Basis evidenzbasierter Kriterien sicherstellen.
2. Zur Verbesserung der Versorgungssituation älterer und hochaltriger multimorbid erkrankter Menschen fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder folgenden Beschluss:
a. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten, an die Arbeits-gemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) heranzutreten, um die Entwicklung von S3-Leitlinien zur Versorgung von Multimorbidität speziell in der älteren und hochaltrigen Bevölkerung in die Wege zu leiten und bestehende Projekte fortzuschreiben. Die Leitlinienentwicklung soll dabei Industrie-unabhängig und interdisziplinär erfolgen. Internationale Leitlinien können dabei berücksichtigt werden .
b. Die Selbstverwaltungspartnerinnen und -partner werden gebeten, ein strukturiertes, multiprofessionelles, Setting-spezifisches Versorgungsmanagement von älteren und hochaltrigen Menschen modellhaft zu erproben, das für eine flächendeckende Umsetzung geeignet ist. Dabei können die Modellvorhaben auf bestehende Versorgungsmodelle und -formen (wie
z. B. Disease-Management-Programme, Integrierte Versorgung, Hausarztver-träge) sowie Modellprojekte aus dem Innovationsfonds aufsetzen. Zentrale Kernprinzipien zukünftiger Modellvorhaben sollen insbesondere Koordination und Kontinuität, Patientenorientierung, Aktivierung und Selbstmanagement sein. Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung haben in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert. Unterschiedliche regionale Gegebenheiten sollen berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Einbindung von Telemedizin und/oder die Delegation von ärztlichen Leistungen an andere Gesundheitsfach- und Heilberufe. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sprechen sich dafür aus, bestehende und zukünftige Versorgungsmodelle und -formen nach einheitlichen Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
c. Das BMG wird gebeten, wegen der hohen Bedeutung medikamentöser The-rapieverfahren, in der Versorgung älterer und hochaltriger multimorbid er-krankter Menschen die bestehenden Maßnahmen für ein effektives Medikati-onsmanagement im Hinblick auf Umsetzung, Reichweite, Abdeckungsgrad sowie Verantwortlichkeiten weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse aus den im Rahmen des Innovationsfonds erprobten Versorgungsmodellen zur Arzneimitteltherapiesicherheit sollen hierbei einbezogen werden.
d. Das BMG und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden gebeten Anreize zu entwickeln, dass Multimorbidität im Hinblick auf eine längerfristige Perspektive gezielter erforscht wird. Hierzu zählen insbe-sondere die Identifikation und Validierung von weiteren häufig vorkommenden Krankheitsmustern in der Bevölkerung sowie Erkenntnisse zu deren Entstehung im Zeitverlauf und unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen innerhalb und zwischen den Krankheitsmustern.
