Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 21.06.2017 - 22.06.2017
TOP: 13.4 Optimierung der Zusammenarbeit Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) / Länder
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen die Notwendigkeit der Länderbeteiligung im G-BA zur Wahrung der Länderinteressen im Gesundheitswesen gegenüber der Selbstverwaltung.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), der 91. GMK einen Entscheidungsvorschlag zur aufgabenadäquaten Organisation der Länderbeteiligung unter Berücksichtigung der strukturellen, personellen und finanziellen Erfordernisse vorzulegen.
3. Ferner stellen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fest, dass bei der bisherigen Einbindung der Länderver-tretungen in die Arbeitsgruppen des G-BA zur Ausübung des Mitberatungsrechts die Länderinteressen nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.
4. Die Vorgehensweise, eine belastbare Folgenabschätzung im Vorfeld der Be-schlüsse vorzunehmen (vgl. „AG Notfallstrukturen“), wird als erforderlich angesehen und sollte bei vergleichbaren Fallgestaltungen auch zur Anwendung kommen.
5. Die Länder werden prüfen, ob langfristig eine Stärkung des Beteiligungsrechts durch gesetzliche Änderung sinnvoll und notwendig sein wird. Dazu bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder die AOLG, einen Bericht zur Wirksamkeit der Beteiligung der Länder im G-BA der 91. Gesundheitsministerkonferenz vorzulegen.
