Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 6.5 Reform der Psychotherapeutenausbildung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
- Die GMK begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das bisherige Psychotherapeutengesetz zu novellieren und die Ausbildung zu diesem Heilberuf strukturell den anderen akademischen Heilberufen anzupassen. Dazu ist eine sog. Direkt-ausbildung der geeignete Weg.
- Alle akademischen Heilberufsausbildungen sehen aus Gründen des Patientenschutzes eine besondere staatliche Aufsicht und gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsinhalte und -strukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit vor. Diese Vorgaben sind auch bei der Novelle des Psychotherapeutengesetzes zu berücksichtigen.
- Um die wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau und damit die Einheit zwischen Forschung und Lehre zu wahren, ist es notwendig, die Ausbildung den anderen Heilberufen entsprechend auf universitärem Niveau durchzuführen.
- Die GMK ist der Auffassung, dass diese Anforderungen an Ausbildung und Prüfung durchgängig in jeder Phase des Studiums gewahrt sein müssen, bevor eine Approbation zur Gewährleistung des Patientenschutzes erteilt werden kann.
- Die GMK ist der Auffassung, dass – wie bei anderen Heilberufen auch – die Fachweiterbildungen im Anschluss an das Studium weiterhin mit hoher Qualität erfolgen müssen.
- Die GMK bittet daher das BMG, unter Berücksichtigung dieser Prämissen zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen und unter kontinuierlicher Beteiligung der Länder das Gesetzgebungsverfahren zügig voran zu treiben.
