Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 9.1 Kooperationspflichten für die gesetzlichen Krankenkassen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben ohne Gegenstimme beschlossen:
- Bei komplexem Hilfebedarf, insbesondere bei länger andauernden psychischen Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen und Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen abhängigkeitskranker Menschen, sind die Krankenkassen als Rehabilitationsträger, aber auch als Kostenträger der kurativen Versorgung nach dem SGB IX in der Verantwortung, sich in der Teilhabe- und Gesamtplanung verbindlich zu beteiligen.
- Aus der Perspektive des Versorgungs- und Entlassmanagements bei komplexem Hilfebedarf ist zudem eine integrierte Behandlungs- und Teilhabeplanung unter ICF-Orientierung zu gewährleisten. Die GMK bittet die Bundesregierung, die im § 11 SGB V zum Versorgungsmanagement formulierte Konkretisierung in Bezug auf die Einbeziehung der Pflege auf die Rehabilitation nach dem SGB IX (Rehabilitationseinrichtungen bzw. Rehaberatung) auszuweiten.
