Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 10.2 Anhebung der Beiträge des Bundes an die Krankenkassen für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
- Der Bundesrat hat am 08.07.2016 (Beschluss 318/16) die Bundesregierung aufgefordert, die Leistungsausgaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG-II-Bezieher zu evaluieren und die zunehmende Belastung der GKV-Solidargemeinschaft durch unzureichende Beiträge für diesen Personenkreis durch gesetzliche Änderungen zu beenden.
- Die GMK begrüßt es daher ausdrücklich, dass das Bundesgesundheitsministerium der Bitte gefolgt ist und ein Forschungsgutachten zur Berechnung kostendeckender Beiträge für ALG-II-Bezieher in Auftrag gegeben hat.
- Das „Forschungsgutachten zur Berechnung kostendeckender Beiträge für gesetzlich krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld im SGB II“ des IGES Instituts liegt inzwischen vor. Das Gutachten zeigt eine deutliche Unterdeckung der Leistungsausgaben durch die Beiträge des Bundes für diesen Personenkreis von rund 9,6 Mrd. EUR auf.
- Die GMK bittet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens die Beiträge des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen für Empfänger von Arbeitslosengeld II umgehend durch eine entsprechende gesetzliche Änderung stufenweise anzuheben, um die Finanzierungslücke zu schließen.
