Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 10.4 Sehhilfen für Geringverdienende/ SGB-II/XII-Empfänger/innen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben mehrheitlich beschlossen:
- Die GMK nimmt den Beschluss der 94. ASMK zu TOP 5.14 zur Kenntnis.
- Die GMK sieht ebenso wie die ASMK die Notwendigkeit, für Personen im Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) die bundesgesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für diesen Personenkreis die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung erforderlicher Sehhilfen finanziell ermöglicht wird.
- Allerdings unterstützt die GMK nicht die Forderung der ASMK, hierzu eine Regelung im SGB V analog zur Härtefallregelung für die Versorgung mit Zahnersatz nach § 55 Abs. 2 SGB V zu treffen, da im beitragsfinanzierten GKV-System das Prinzip, dass Leistungen nach Bedürftigkeit bestimmter Personenkreise gewährt werden, nicht vorgesehen ist. Ein Leistungsanspruch nach Bedürftigkeit wäre systemfremd und sollte daher nicht eingeführt werden.
- Die GMK hält vielmehr an der Forderung des Bundesrates fest, die Berücksichtigung von Ausgaben für Sehhilfen als einmalige Bedarfe durch Ausweitung der Anwendungsbereiche von § 24 Absatz 3 Ziffer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 31 Absatz 1 Nummer 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu ermöglichen. Sie verweist dazu ausdrücklich auf den Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (BR-Drucksache 712/16 – Beschluss) zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
- Die GMK bittet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des vorgenannten Bundesratsbeschlusses, eine sachgerechte Lösung zu schaffen, damit auch für Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Bezieher und ggfls. weitere Geringverdiener die Beschaffung einer notwendigen Sehhilfe sichergestellt werden kann.
