Beschlüsse
Beschluss der 91. GMK 20.06.2018 – 21.06.2018
TOP 10.11: Therapie in Schule
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben mehrheitlich beschlossen:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betrachten mit Sorge, dass der Zugang zu einer logopädischen, physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Therapie für viele Kinder, die eine ganztägige Bildung und Betreuung in Schulen und Horteinrichtungen erhalten, erheblich erschwert oder nicht möglich ist.
- Nach der derzeitigen Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist eine Therapie außerhalb der Praxis ausschließlich für Kinder mit Behinderungen, welche besonders schwere und langfristige / strukturelle Schädigungen aufweisen, möglich. Für diese Kinder halten viele Ganztagsschulen und Horteinrichtungen bereits jetzt Räumlichkeiten bereit und koordinieren die Therapiezeiten mit den übrigen Förder- und Freizeitangeboten. Für Kinder ohne diese besonderen Schädigungen ist eine Erbringung von Heilmitteln in Ganztagsschulen und Horteinrichtungen nicht möglich. Diese Ungleichbehandlung wird aufgrund der veränderten Aufenthaltszeiten am Lernort Schule und Hort-einrichtung für nicht mehr sachgerecht gehalten. Es besteht insofern die Gefahr, dass notwendige Therapien unterbleiben oder nicht konsequent durchgeführt werden können.
- Das Bundesgesundheitsministerium wird deshalb darum gebeten, zur Sicherstellung der therapeutischen Versorgung aller Kinder in Ganztagsschulen und Horteinrichtungen auf eine Anpassung der Heilmittel-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss hinzuwirken.
