Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 10.15 Steigerung der Organspende in Deutschland
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder unterstreichen die Bedeutung der Organspende für die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein lebensnotwendiges Spenderorgan stehen. Sie beobachten mit großer Sorge den deutschlandweiten starken Rückgang der Organspenden. Sie nehmen zugleich wahr, dass nicht nur die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende gesteigert werden muss, sondern auch die Bereitschaft der Krankenhäuser, die vorhandenen Potenziale für Organspenden intensiv auszuschöpfen.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder werden sich intensiv dafür einsetzen, die Zahl der Organspender zu steigern. Sie appellieren zugleich eindringlich an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer kostendeckenden Vergütung für die Bestellung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten sicherzustellen. Bezugsgröße für den Umfang der Freistellung sollte die Anzahl der vorhandenen Intensivbetten sein. Bei je zehn zu betreuenden Intensivbehandlungsbetten sollte eine Freistellung in Höhe eines Stellenanteils von 0,1 bezogen auf eine Vollzeitstelle erfolgen.
- Sie empfehlen zusätzlich unter Einbeziehung der Koordinierungsstelle die Einführung eines flächendeckenden Berichtssystems, das eine Rückschau ermöglicht, ob in den einzelnen Entnahmekrankenhäusern die Potentiale für die Realisierung von Organspenden vollumfänglich ausgeschöpft wurden.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten zudem das Bundesministerium für Gesundheit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Akzeptanz der Organspende und die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung erhöhen. Eine Maßnahme könnte eine konzertierte Öffentlichkeitsaktion zur weiteren Aufklärung der Bevölkerung sein.
