Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 20.06.2018 - 21.06.2018
TOP: 10.23 Festlegung einer Geschlechterquote in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger und der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben mehrheitlich beschlossen:
- Die GMK stellt fest, dass Frauen in Führungspositionen von Institutionen des Gesundheitswesens sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene trotz hoher Frauenanteile bei den gesetzlich Versicherten, den Beschäftigten der Krankenkassen und den berufstätigen Ärzten unterrepräsentiert sind
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu prüfen, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens hergestellt werden kann - insbesondere durch eine gesetzliche Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), die einen jeweils mindestens 40-prozentigen Anteil von Frauen und Männern in den Organen der Selbstverwaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufweist.
- Die GMK bittet die ASMK, das Anliegen ebenfalls aufzunehmen und zu prüfen, ob eine solche Regelung im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) bezüglich der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger eingeführt werden kann.
Protokollerklärung Schleswig-Holstein:
Schleswig-Holstein teilt die Auffassung, dass in den Gremien der Selbstverwaltung Frauen deutlich unterrepräsentiert sind.
Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, dass Frauen gleichberechtigt in den Gremien der Selbstverwaltung vertreten sind. Eine gesetzlich vorgeschriebene Quote sollte allerdings dabei ultima ratio sein, um die wesentlichen Elemente einer freien, unmittelbaren und geheimen Wahl weiterhin zu erhalten
Hessen, Saarland, Sachsen treten der Protokollerklärung bei.
