Beschlüsse
Beschluss der 79. GMK 2006
TOP 9.2: Weiterentwicklung einer einheitlichen Qualitätsstrategie
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt die vorgelegten Einschätzungen zur Erreichung von Zielen für eine einheitliche Qualitätsstrategie sowie zur strategischen Weiterentwicklung im Gesundheitswesen zur Kenntnis.
Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, dass es vor diesem Hintergrund erneut gelungen ist, mit den Vertretern der wesentlichen Organisationen des Gesundheitswesens neben der Bilanz über den bisher erreichten Stand der Qualitätsentwicklung einvernehmlich eine neue Vision für die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie bis zum Jahre 2011 vorzulegen und dankt der AOLG und den weiteren Beteiligten für ihr Engagement und die geleistete Arbeit.
Die Gesundheitsministerkonferenz erwartet, dass mit dieser Zielsetzung Qualität als maßgebliches Leit- und Steuerungskriterium im Gesundheitswesen angesehen wird.
Die Gesundheitsministerkonferenz legt Wert darauf, vor dem Hintergrund der aktuell vorrangig finanziell ausgerichteten Diskussion über das deutsche Gesundheitswesen die maßgebliche Bedeutung hoher Qualitätsanforderungen an die gesundheitliche Leistungserbringung zu betonen.
Die Gesundheitsministerkonferenz sieht sich damit in der Kontinuität ihrer entsprechenden Beschlüsse zur Qualitätsentwicklung seit 1996, die leitbildhaft die Weiterentwicklung der Qualität im deutschen Gesundheitswesen geprägt haben. Dies wird durch die vorgelegte überwiegend positive Einschätzung in Bezug auf die Erreichung der Ziele aus dem Jahr 1999 bekräftigt. Der normsetzende Charakter der damalig gemeinsam verabschiedeten Ziele wurde über die letzten 5 Jahre nachdrücklich von verschiedenen Seiten betont.
Die Gesundheitsministerkonferenz bittet die Beteiligten im Gesundheitswesen, aber auch die Wissenschaft an dieser Umsetzung erneut mitzuwirken. Sie bittet die AOLG, ihr 2011 über die Umsetzung der neuen Zielvereinbarungen zu berichten und beauftragt sie, zum einen zu prüfen inwieweit noch nicht erreichte Ziele (Beschluss der 72. GMK) befördert werden können, und zum anderen die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie im Bericht des Jahres 2011 so zu konkretisieren, dass die Zielerreichung überprüft werden kann.
Die GMK bittet das Vorsitzland um Veröffentlichung der Berichte.
