Beschlüsse
Beschluss der 79. GMK 2006
TOP 11.5: Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
- Die GMK stellt fest, dass dem Nichtraucherschutz in Deutschland, trotz der rechtlichen Normierung im Arbeitsstättenrecht im Jahr 2002, noch nicht die notwendige Bedeutung beigemessen wird. Sie sieht insbesondere einen weiterhin dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern im gewerblichen und öffentlichen Bereich. Neben freiwilligen Vereinbarungen sind dafür gesetzliche Rauchverbote ein zunehmend wichtiges Instrument.
- Die GMK sieht sich der Tabakrahmenkonvention der WHO verpflichtet. Sie begrüßt insbesondere die Entwicklungen zum Nichtraucherschutz in Europa und sieht unter Würdigung der Fortschritte in der EU einen nationalen Gesetzgebungsbedarf zu einem weit ausgestalteten allgemeinen Schutz vor den Gefahren des Tabakrauchens und Passivrauchens, z.B. durch Rauchverbote.
- Die GMK weist darauf hin, dass zahlreiche Länder im öffentlichen Bereich bereits aktiv weitgehende Regelungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes getroffen haben.
- Die GMK setzt sich dafür ein, weitergehende Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln über die bereits bestehenden Regelungen hinaus einzuführen.
- Die GMK setzt sich für eine stringente Kontrolle der verschärften Abgabevorschriften für Zigaretten an Jugendliche einschließlich der ab 01.01.2007 geltenden Alterskontrolle an Zigarettenautomaten ein. Die GMK bittet die Vorsitzende, dementsprechend an die Jugendministerkonferenz heranzutreten.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob im Interesse des Jugendschutzes weitere Einschränkungen der Verfügbarkeit von Tabakprodukten erforderlich sind, wie z.B. ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten. - Die GMK-Mitglieder erklären sich bereit, im Verantwortungsbereich der Länder im Rahmen ihrer Möglichkeiten die für einen umfassenden Nichtraucherschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Auch auf Länderebene sind gesetzliche Rauchverbote nach Auffassung der GMK-Mitglieder eine zielführende Maßnahme, um den Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauchs zu verbessern, insbesondere durch Rauchverbote in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und Pflege sowie an Schulen und Kindertagesstätten.
- Dem Nichtraucherschutz wird in Gaststätten eine besondere Bedeutung zugemessen. Deshalb sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche ausgewiesen werden.
- Die GMK bittet die Bundesregierung in öffentlichen Räumen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, die für einen umfassenden Nichtraucherschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich eines verbesserten Nichtraucherschutzes zu novellieren.
- Die GMK weist darauf hin, dass in allen Ländern durch die Träger der GKV und die landesbezogenen Suchtberatungsstellen jedem Raucher und jeder Raucherin Raucherentwöhnungskurse angeboten werden und wirbt für eine stärkere Nutzung solcher Präventionsangebote.
- Die GMK beauftragt die AOLG, bis zur nächsten GMK einen Umsetzungsbericht zum verbesserten Nichtraucherschutz vorzulegen.
