Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 5.1 Digitalisierung im Gesundheitswesen – wichtige Grundlage für die nachhaltige und zukunftsfeste medizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die GMK begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, den digitalen Wandel zu gestalten. Insbesondere der Referentenentwurf eines "Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG)" vom 15. Mai 2019 kann ein wichtiger Baustein in diesem Prozess werden.
Die GMK begrüßt ausdrücklich die Regelungsvielfalt, die aber auch erforderlich ist, um digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen endlich in die Fläche zu bringen.
Daran wollen sich die Länder weiterhin aktiv beteiligen, fordern deshalb aber auch wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen, die durch das DVG ausgelöst werden.
Derzeit gibt es dazu keinerlei Regelungen im Gesetzentwurf.
Die Digitalisierung in Gesundheitswesen und -wirtschaft muss aber in Deutschland enorm beschleunigt und zukunftsorientiert gefördert werden, um künftig Prozesse patientenorientiert zu optimieren, zu ergänzen und neue Verfahren zu ermöglichen. Dies gilt für die medizinische und pflegerische Versorgung gleichermaßen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die bereits in vorherigen Beschlüssen der GMK thematisierte Telematikinfrastruktur perspektivisch alle Leistungserbringer erfassen muss. damit auch für die Telemedizin ein sicherer Kommunikationskanal zur Verfügung steht.
Die GMK fordert darüber hinaus, dass bei der Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte nach § 291 a SGB V die Belange der Telemedizin zu berücksichtigen sind. Wichtige Ansätze dazu sind im Referentenentwurf zum DVG enthalten.
- Mit der Digitalisierung können wichtige Ziele, insbesondere
- die Verbesserung der Erreichbarkeit medizinischer Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger,
- die Überwindung von Sektorengrenzen durch digitale Lösungen für Versorgungs- und Unterstützungsangebote,
- die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger,
- die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung
- die Entlastung von Ärztinnen und Ärzten und Personal und damit ein Lösungsbeitrag für den bestehenden Fachkräftemangel in diesem Bereich sowie
- die Schaffung innovativer, regionaler Versorgungslösungen unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten
erreicht werden.
Bund, Länder, Selbstverwaltung und alle weiteren Beteiligten im Gesundheitswesen müssen alle Anstrengungen unternehmen, um in ihren Verantwortungsbereichen und, wo möglich, gemeinsam diese Ziele zu erreichen. Sämtliche Versorgungsbereiche, deren Sicherstellung auch mit digitaler Unterstützung bewältigt werden soll, brauchen einen attraktiven Rahmen. Notwendig sind Rechts- und Verfahrenssicherheit sowie eine zuverlässige, interoperable und leistungsfähige Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a SGB V mit sinnvollen Anwendungen. Datenschutz und Datensicherheit müssen umfassend berücksichtigt werden.
- Für den Einsatz von digitalen Technologien bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz. Die (Weiter-) Entwicklung von Kompetenzen in der Bevölkerung und insbesondere beim Fachpersonal des Gesundheitswesens ist deshalb ein weiterer wichtiger Baustein bei der Digitalisierung. Vorbehalte in der Gesamtbevölkerung sind ernst zu nehmen; unter Abwägung von Chancen und Risiken muss über die Digitalisierung informiert werden. Die GMK sieht jedoch mit großer Sorge, dass selbst bei maßgeblichen Akteuren noch viele Hemmnisse in der Akzeptanz und Anwendung der Digitalisierung abgebaut werden müssen. Dies kann am besten durch einen adäquaten Nutzennachweis erfolgen.
- Damit der große Bereich digitaler Anwendungen und die damit verbundenen Vorteile sichtbar werden können, besteht die Notwendigkeit, regionale Experimentierräume vor allem dort zu ermöglichen, wo bundesweite Vergütungs- und Verfahrensregelungen weitgehend fehlen. Hierzu sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Krankenkassen, Leistungserbringer und weitere Akteure des Gesundheitswesens zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern können dann innovative, insbesondere auf regionale Bedarfe zugeschnittene und digital unterstützte Versorgungs- und Unterstützungsangebote erproben bzw. entwickeln. Die Länder müssen die Möglichkeit erhalten, angemessen in diesen Prozessen mitzuwirken.
Die Länder sollen für die Experimentierräume die jeweils koordinierende Rolle einnehmen, um darauf hinwirken zu können, dass insbesondere unter den Kostenträgern ein Konsens erzielt werden kann.
- Die bisherigen Forderungen der GMK zur Anpassung der Regularien auf Bundesebene sind durch Ziffer 4 nicht entbehrlich, auch dort sollte der Weg verschiedenartiger digitaler Anwendungen in die Regelversorgung im Hinblick auf die Besonderheiten der Digitalisierung verbessert werden.
- Die Abrechnung von auf digitaler Basis erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich der Telemedizin, muss durch umfassende eigene Beschluss- oder Gebührenziffern auch sektorenübergreifend ermöglicht werden. Dies gilt für alle an der Versorgung beteiligten Sektoren. Hierzu fordert die GMK
- die Aufnahme geeigneter Experimentierklauseln in die Sozialgesetzbücher,
- die Erprobung innovativer Versorgungsformen/-verfahren/-methoden, auch unter dem Fokus einer Skalierbarkeit in Breite und Tiefe,
- die Zulässigkeit der Erprobung innovativer, regionaler Versorgungsformen auch zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen,
- die Abrechenbarkeit der unter die Experimentierräume nach Ziffer 4 fallenden Vorhaben ohne Erfordernis zur Budgetbereinigung während der Erprobungsphase,
- die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Länder zur Steuerung der Entwicklung innovativer, regionaler Versorgungsformen
- die Entwicklung passender und transparenter Vergütungslösungen für innovative digitale Versorgungs- und Unterstützungsangebote und
- die Formulierung konkreter Erprobungsziele durch die Beteiligten.
- Dabei muss den verschiedenen Maßnahmen sowie den positiv evaluierten regionalen Lösungen ein zügiger Transfer in die Regelversorgung eröffnet werden. Hierzu sind standardisierte und geregelte Verfahren zu entwickeln. Eine wissenschaftliche Begleitung wird dabei als sinnvoll bewertet.
Anhand entsprechender Beispiele, wie
- der telemedizinisch unterstützten Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität,
- der telemedizinisch unterstützten Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen und Menschen in der eigenen Häuslichkeit,
- der medizinischen Betreuung von Menschen mit chronischen und psychischen Erkrankungen durch (sektorenübergreifende) telemedizinische Lösungen,
- dem Einsatz von Tele-NÄPA (Nichtärztliche Praxisassistenz),
- der Entwicklung von arbeitsteiligen Methoden bei Diagnostik oder Nachsorge oder
- Formen der Telekooperation, wie telemedizinische Videovisite,
soll den Akteuren im Gesundheitswesen der Nutzen einer unter Einbezug digitalisierter Anwendungen erfolgten Gesundheitsversorgung und Unterstützung sichtbar werden.
- Die GMK sieht in den Best Practices-Vergleichen aus den Regionen einen wesentlichen Beitrag, die mit digitaler Unterstützung erfolgte medizinische Versorgung in ihrer Akzeptanz zu stärken und eine schnellere Verbreitung zu fördern. Geeignete Strukturen können helfen, die dafür erforderliche bundesweite Transparenz zu schaffen.
- Die GMK sieht im Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen und im Pflegebereich gleich große Potentiale. Sie bittet daher das Vorsitzland, auch die ASMK zu beteiligen, um den Nutzen für den gesamten Gesundheits- und Pflegebereich zu sichern.
- Die GMK stellt fest, dass es für die Sicherstellung sämtlicher Versorgungsbereiche durch Nutzung digitaler Technologien einer gesicherten deutschlandweiten Netzabdeckung bedarf. Sie bittet daher das Vorsitzland, auch die IMK zu beteiligen, um auf die Notwendigkeit des zeitnahen, flächendeckenden Breitbandausbaus hinzuweisen.
