Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 6.1 Infektions- und Krankenhaushygiene: Verfügbarkeit wirksamer Desinfektionsmittel
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen die Notwendigkeit, dass für die Infektionsprävention etwa in Einrichtungen, die der infektionshygienischen Überwachung unterliegen, zuverlässig wirksame Desinfektionsmittel verfügbar sein müssen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass darauf hingewirkt werden muss, dass beim Vollzug des europäischen Biozidrechts alle bioziden Wirkstoffe, die als Wirkstoff für Desinfektionsmittel in der Infektionshygiene unverzichtbar sind, eine europäische
biozidrechtliche Genehmigung erhalten und dass die biozidrechtlichen Zulassungen einzelner Desinfektionsmittel eine Anwendung mit für infektionshygienische Zwecke ausreichenden Konzentrationen erlauben. - Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, die Länder in fachlicher und rechtlicher Hinsicht darin zu unterstützen, wenn es darum geht
- klarzustellen, dass es den Ländern europarechtlich nicht verwehrt ist, über das Vorhandensein einer biozidrechtlichen Zulassung hinaus für einen effektiven Gesundheitsschutz zusätzliche Anforderungen an Desinfektionsmittel zu regeln, die in infektionshygienisch sensiblen Bereichen eingesetzt werden,
- die infektionshygienisch sensiblen Bereiche zu identifizieren, in denen die Verwendung besonders geprüfter Desinfektionsmittel erforderlich ist, und
- die besonderen Anforderungen zu beschreiben, denen diese Desinfektionsmittel genügen müssen.
In diesem Prozess sollen ferner Fachgesellschaften, die KRINKO und weitere Desinfektionsmittel-Experten beteiligt werden.
