Beschlüsse
Wählen Sie ein Jahr:
Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 8.1 Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sprechen sich für eine rasche Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 und insbesondere der vorgesehenen Änderung der ÄApprO aus. Bereits vereinbarte Maßnahmen und Ziele des Masterplans sollten nicht erneut zur Diskussion stehen.
- Sie begrüßen grundsätzlich die in den Empfehlungen der Expertenkommission zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgesehene „vertikale Integration“ von Grundlageninhalten als Strukturprinzip ärztlicher Ausbildung sowie die Gewährleistung eines frühzeitigen Patienten- und Praxisbezugs.
- Allerdings wird die vorgeschlagene Gestaltung des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung nach dem vierten Semester und die entgegen dem Masterplan Medizinstudium 2020 vorgesehene Zusammenführung des schriftlichen Prüfungsteils und des mündlich-praktischen Prüfungsteils dieser Zielsetzung nicht gerecht und lässt Erkenntnisse aus den Modellstudiengängen außer Acht.
- Modellstudiengänge leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur stärkeren Ausrichtung des Medizinstudiums an die Anforderungen der ärztlichen Tätigkeit. In der neuen ärztlichen Approbationsordnung muss daher eine großzügige Übergangsregelung für bestehende Modellstudiengänge vorgesehen werden.
- Aus Gründen des Schutzes von Patientinnen und Patienten sind verbindliche gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Ausbildungsinhalte sowie eine bundeseinheitliche staatliche Prüfung erforderlich. Die Gegenstandskataloge des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) stellen eine staatliche Aufsicht sicher und können nicht durch Vorgaben des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs (NKLM) ersetzt werden. Eine rechtliche Grundlage für die von der Expertenkommission vorgeschlagene Beschneidung der Aufgaben und Funktionen des IMPP besteht nicht.
- Falls ein Beirat eingerichtet wird, fordern die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder eine gleichberechtigte Mitwirkung der Gesundheitsressorts der Länder sowie des IMPP.
- Das Ziel des Masterplans, Allgemeinmedizin in der Ausbildung stärker einzubeziehen, wird durch die in den Empfehlungen vorgesehene zentrale Rolle der Hochschulambulanzen bei der Einbeziehung des ambulanten Sektors in das Medizinstudium nicht erreicht.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind der Auffassung, dass die ärztliche Ausbildung wie auch die Zulassungsregelungen zum Medizinstudium einen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden allgemeinmedizinischen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen leisten soll.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen eine Finanzierung einzelner Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 aus Mitteln der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V, welche zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gedacht sind, kritisch.
