Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 8.8 Festlegung einer Streitwertobergrenze für den Verwaltungsrechtsweg gegen die Entscheidung einer Schiedsstelle gemäß § 36 Absatz 6 PflegeberufeG
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die GMK bittet das BMG, eine tragfähige Lösung für den Fall zu finden, dass ein Schiedsspruch gemäß § 36 Abs. 6 PflegeberufeG, beklagt wird. Das finanzielle Risiko der Mitglieder bzw. der dahinterstehenden Organisationen bei einer Entscheidung durch das zuständige Gericht/ die zuständigen Gerichte gegen den getroffenen Schiedsspruch soll weitgehend minimiert werden. Die Bitte beinhaltet eine rechtliche Bewertung des genannten Problemfeldes und die Einleitung entsprechend gegensteuernder Maßnahmen auf Bundesebene (z. B. die Festlegung einer Streitwertobergrenze).
