Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 9.2 Sektorenübergreifende Gestaltung von hausärztlicher Grundversorgung und Pflege
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die GMK begrüßt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung in ihren Eckpunkten vom 08.05.2019 vorsieht, dass vertragsärztliche Leistungen und Leistungen der häuslichen Krankenpflege, insbesondere der zeitlich nicht beschränkten sogenannten Sicherungspflege nach § 37 Absatz 2 SGB V, für Patientinnen und Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf in einer strukturierten Zusammenarbeit besser koordiniert werden sollen.
- Die GMK bittet den Bund möglichst bald die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, dass die Anforderungen und Rahmenvorgaben für die Zusammenarbeit zwischen dem GKV-SV und der KBV mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegedienste maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene vereinbart werden kann. Auf dieser Grundlage ist über Kooperationsverträge eine zusätzliche besondere koordinierte und kooperative haus- und fachärztliche sowie ambulante pflegerische Versorgung mit dafür geeigneten Leistungserbringern anzubieten.
