Beschlüsse
Wählen Sie ein Jahr:
Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 9.3 Palliativversorgung in Pflegeheimen
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die GMK stellt fest, dass durch das Hospiz- und Palliativgesetz (im Weiteren HPG) aus dem Jahr 2015 viele gute Maßnahmen für die Verbesserung der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung eingeleitet wurden, jedoch ein darüberhinausgehender Bedarf insbesondere zur Verbesserung der Palliativversorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI (Pflegeheimen) besteht.
- Die GMK stellt weiter fest, dass nicht nur die palliativpflegerische Versorgung noch weiter verbessert werden sollte, sondern Pflegeheime insgesamt darin unterstützt werden sollten, sich besser auf den Umgang mit Sterbenden und deren Angehörigen einstellen zu können.
- Die GMK bittet das BMG, die Finanzierung von nachhaltigen Strukturen zur Implementierung und Schaffung einer Hospizkultur und besseren allgemeinen Palliativversorgung in Pflegeheimen zu prüfen. Beispielsweise könnte eine Anschubförderung zur besseren Sensibilisierung aller in den Pflegeheimen tätigen Personen für palliative Fragestellungen (Bildungsmaßnahmen) in Betracht gezogen, für die zeitintensive Betreuung am Lebensende entsprechende zusätzliche Ressourcen bereitgestellt oder entsprechend der Bewohnerzahl Stellenanteile für Palliativbeauftragte in Pflegeheimen finanziert werden. Über das Ergebnis der Prüfung wird gebeten, die GMK und die ASMK entsprechend zu informieren.
