Beschlüsse
Wählen Sie ein Jahr:
Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 10.2 Für eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Krankenhausversorgung
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen den außerordentlich hohen Stellenwert einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung, um den Herausforderungen einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung gerecht zu werden.
- Der Strukturwandel in der stationären Versorgung ist ein fortwährender Prozess, der sich in den letzten Jahren intensiviert hat. Fortschritte in der medizinischen Behandlung, eine stärkere Qualitätsorientierung mit ihren Auswirkungen auf Versorgungsbedarf und Fachkräftepotential, die demografische Entwicklung und das Bemühen um ökonomische Effizienz sind Ursachen dafür. Die Länder haben sowohl den Konzentrationsprozess in der stationären Versorgung als auch die Weiterentwicklung in spezialisierten Bereichen mit wachsendem Bedarf in den vergangenen Jahren konstruktiv gestaltet. In der sektorenübergreifenden Versorgung gehen die Länder neue Wege. Die Vielzahl zukunftsorientierter Projekte im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds I zeigt den Gestaltungswillen der Länder.
- Krankenhausversorgung als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge bedarf der Festlegung von Qualitätsvorgaben und deren konsequenter Überprüfung. Mit der Qualitätsoffensive der Krankenhausstrukturreform im KHSG wurde die Grundlage für eine qualitätsbasierte Krankenhausplanung gelegt, die nun Schritt für Schritt umgesetzt wird. Die neuen Möglichkeiten sollen im wohlverstandenen Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden und mit Maß und Ziel eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Die Länder werden ihr neues Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss nutzen, die dortige Themensetzung konstruktiv zu gestalten.
- Die Umsetzung der Qualitätsoffensive hatte und hat mit unterschiedlichen, teilweise erwartbaren Schwierigkeiten umzugehen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Reichweite der neuen Regelungen, aber auch eingedenk der mittlerweile erreichten Vielzahl an qualitätssichernden Vorgaben und Möglichkeiten hält die GMK eine konstruktiv-kritische Bestandsaufnahme für angebracht. Sie bittet daher die AOLG bis Mitte des Jahres 2021 einen aussagekräftigen Bericht vorzulegen mit folgenden Inhalten:
- Die bisherige und absehbare Umsetzung der Maßnahmen im KHSG, die eine Verbesserung der Qualität in der Krankenhausversorgung zum Ziel haben. Insbesondere sollten die Erfahrungen der Länder mit den sogenannten Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren herausgearbeitet werden.
- Die Länder sind berechtigt, in der Krankenhausplanung ergänzend ländereigene Qualitätskriterien festzulegen, um den jeweiligen regionalen Erfordernissen Rechnung zu tragen, soweit der Bund seine Rechtssetzungskompetenz nicht genutzt hat. Die AOLG wird gebeten, aufbauend auf dem Methodenpapier aus dem Jahr 2015 landesspezifische Vorgaben im Sinne eines Best-Practice-Prozesses zusammenfassend darzustellen.
- Wenn die Evaluation der bisherigen Qualitätsinstrumente einen weiteren Handlungsbedarf ergibt, entwickeln die Länder weitergehende Vorschläge, Qualität wirksam umzusetzen.
- Mit der Einführung des DRG-Systems wurden die Transparenz in der Versorgung und Vergütung deutlich erhöht. Dennoch sind eine zunehmende Komplexität des Finanzierungssystems erkennbar und Fehlsteuerungen, wie z. B. Fehlanreize zur Leistungsausweitung und ungenügende Berücksichtigung unterschiedlicher Versorgungsstufen. Die GMK richtet hierfür eine Arbeitsgruppe der Länder unter Einbeziehung von Experten ein, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.
Dabei sollen neben den Vorschlägen aus dem Gutachten des Sachverständigenrates „Bedarfsgerechte Steuerung des Gesundheitswesens“ auch die Erfahrungen anderer OECD-Staaten, die das DRG-System in der stationären Versorgung verwenden, einfließen.
Insbesondere ist Folgendes zu beachten:
- Zur Vermeidung von Fehlanreizen zur Leistungsausweitung erhalten die zusätzlichen Erlöskomponenten einen höheren Anteil am Erlösbudget.
- Die Kostenstrukturen unterschiedlicher Versorgungsstufen nach landesrechtlichen Vorgaben werden berücksichtigt.
- Die Krankenhausplanung ist eines der wirksamsten Elemente zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung, bei der Kapazitätsfragen einhergehen mit qualitativen Voraussetzungen. Die Länder betonen ihr Recht, Planungsgrundsätze und -maßstäbe selbstständig festzusetzen. Dessen ungeachtet erwarten die Länder die Erarbeitung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren, die für die Aufgaben der Krankenhausplanung tatsächlich geeignet sind. Über die Anwendung in der Krankenhausplanung entscheidet jedes Land in eigener Zuständigkeit.
- Die Länder bekennen sich zu einer guten Investitionsförderung der Krankenhäuser. Im Zusammenhang damit muss der zukunftsorientierte Umbau der Krankenhauslandschaft aktiv gefördert werden, um zukünftig nicht bedarfsnotwendige Kapazitäten auf eine am zukünftigen tatsächlichen Bedarf ausgerichtete medizinische Versorgung anzupassen. Dabei ist auch die Mitwirkung der Krankenkassen und der Krankenhausträger gefordert. Die weitere Umsetzung der notwendigen Strukturanpassung ist Voraussetzung für eine nachhaltige Investitionsfinanzierung.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nehmen die aktuelle Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft „Pakt für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ zur Kenntnis. Die Länder setzen im Rahmen der etablierten Gremien den Austausch mit den Landeskrankenhausgesellschaften fort.
