Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.06.2019 - 06.06.2019
TOP: 13.1 Nutzung von Gesundheitsdaten aus Wearables und Apps
Die GMK hat den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit nehmen zur Kenntnis, dass ein Vakuum bei der Frage der vertrauensvollen Nutzung von Gesundheitsdaten besteht. Unzählige Menschen nutzen Geräte wie Wearables oder Smartphones, die u. a. Gesundheitsdaten erfassen. Deshalb wird es für notwendig gehalten, eine Diskussion über die Nutzung dieser Geräte und der Eignung der Daten dieser Geräte für Gesundheitsvorsorge, Patientenversorgung und Forschung anzustoßen. Längst sind diese Produkte zum Massenmarkt geworden. Es fehlen jedoch Regelungen, zu welchem Zweck diese Daten genutzt werden können und wer diese Daten nutzen darf. Die Chancen hierin sind erheblich. Gleichzeitig sind Qualität der Informationen, Datenschutz, Patienten,- Forschungs- und Versorgungsinteressen zu berücksichtigen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit halten es für erforderlich, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Einrichtungen des Gesundheitswesens und Forschungseinrichtungen Möglichkeiten zu geben, zu entscheiden, welche Geräte und Apps geeignet sind, bei sachgemäßer Anwendung, qualitativ verlässliche Informationen/Daten zu liefern und einen effektiven Nutzen zu stiften. Dies sollte den Nutzerinnen und Nutzern kenntlich gemacht werden. Deshalb sollte auf Bundesebene geprüft werden, ob die Einführung eines entsprechenden Qualitätssiegels für Wearables und Apps sinnvoll ist, die auch unterhalb eines Medizinproduktes (z. B. Gesundheits- und Lifestyleprodukte) angesiedelt sind. Dieser Bereich wird vom vorliegenden Referentenentwurf des „Digitale Versorgungs-Gesetz“ (DVG) nicht erfasst. Einen Ansatz hierfür bietet die vom BMG geförderte CHARISMA-Studie des niedersächsischen Peter L. Reichertz Institutes für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover und der TU Braunschweig (PLRI).
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Daten nur mit einer den Zweck bestimmenden Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen darf. Eine pauschale Einwilligung darf kein Freibrief dafür sein, die Daten zu allen Zwecken und insbesondere zu eigenwirtschaftlichen Interessen frei nutzen zu dürfen.
Insbesondere darf Software zur Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung, die von den Kostenträger angeboten oder betrieben wird, nicht zu negativen Auswirkungen auf die Versicherten führen, wie zum Beispiel zur Gestaltung von Tarifmodellen mit indirekter Benachteiligung von Nicht-Nutzern. Aus Sicht der Länder ist eine solche Bonusregelung nicht zulässig. Deshalb wird das BMG aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.
